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Kirchenleitung

Wahl der Kirchenleitung am 26. Februar 2010, Foto: Pressestelle
Wahl der Kirchenleitung am 26. Februar 2010, Foto: Pressestelle

Die Nordelbische Synode wählt aus ihrer Mitte zehn Synodale für sechs Jahre in die Kirchenleitung. Außerdem gehören die drei Bischöfinnen oder Bischöfe der Kirchenleitung an, von denen einer oder eine den Vorsitz inne hat. Sitz der Kirchenleitung ist Kiel.

Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche in der Öffentlichkeit und leitet sie im Rahmen der Beschlüsse der Synode. Die Kirchenleitung berät über grundlegende kirchliche Gesamtplanung, entscheidet bei dienstrechtlichen Angelegenheiten der Kirchenbeamten und wirkt bei der Wahl oder Berufung von PastorInnen, Kirchenbeamten und leitenden Angestellten im gesamtkirchlichen Dienst mit. Sie führt außerdem die Aufsicht über das Nordelbische Kirchenamt.


+)Mitglieder der Kirchenleitung & Geschäftsstelle

kurz & knapp

Kirchenleitung

Artikel 78

Die Kirchenleitung leitet die Nordelbische Kirche im Rahmen der Gesetze und der Beschlüsse der Synode. Sie sorgt für die Wahrung der kirchlichen Ordnung. Sie kann zu kirchlichen und allgemeinen Fragen öffentlich Stellung nehmen.

Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche im kirchlichen und öffentlichen Leben.

Sitz der Kirchenleitung ist Kiel.

aus der Verfassung der Nordelbischen Kirche