Kirchenleitung

Wahl der Kirchenleitung am 26. Februar 2010, Foto: Pressestelle
Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche in der Öffentlichkeit und leitet sie im Rahmen der Beschlüsse der Synode. Die Kirchenleitung berät über grundlegende kirchliche Gesamtplanung, entscheidet bei dienstrechtlichen Angelegenheiten der Kirchenbeamten und wirkt bei der Wahl oder Berufung von PastorInnen, Kirchenbeamten und leitenden Angestellten im gesamtkirchlichen Dienst mit. Sie führt außerdem die Aufsicht über das Nordelbische Kirchenamt.
Kirchenleitung
Artikel 78
Die Kirchenleitung leitet die Nordelbische Kirche im Rahmen der Gesetze und der Beschlüsse der Synode. Sie sorgt für die Wahrung der kirchlichen Ordnung. Sie kann zu kirchlichen und allgemeinen Fragen öffentlich Stellung nehmen.
Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche im kirchlichen und öffentlichen Leben.
Sitz der Kirchenleitung ist Kiel.
