Kirchengemeinden
Die Basis der Nordelbischen Kirche sind die 595 Kirchengemeinden. Jede Gemeinde hat einen Kirchenvorstand. Dem Kirchenvorstand gehören mindestens sechs von der Gemeinde gewählte KirchenvorsteherInnen sowie die PastorInnen an. Bis zu zwei weitere KirchenvorsteherInnen können berufen werden. Der Vorstand wählt den/die Pastor/in und die MitarbeiterInnen, verwaltet die Gelder der Kirchengemeinde und entscheidet in allen Fragen, die das Gemeindeleben betreffen.
Mindestens einmal im Jahr lädt der Kirchenvorstand alle konfirmierten Gemeindemitglieder zur Gemeindeversammlung ein. Ein Mitglied des Kirchenvorstandes informiert die Gemeinde über die besonderen Ereignisse des vergangenen Jahres. In der anschließenden Aussprache kann jedes Gemeindemitglied Anregungen geben sowie Anfrage und Anträge an den Kirchenvorstand stellen.
Die Adressen aller nordelbischen Gemeinden finden Sie im Nordelbischen Adressenwerk online:

