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Nordelbische Evang.-Luth. Kirche (NEK)

Kirchen-Kurzgeschichte


Ansgar, der Apostel des Nordens
Schleswig wird Bischofssitz
Vizelin, der "Apostel der Slawen"
Die Reformation
Generalsuperintendenten nehmen bischöfliche Aufgaben wahr
Die Landeskirche von 1867 bis 1945
Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK)


Einem Bonmot zufolge sind die Schleswig-Holsteiner nie richtig evangelisch geworden, weil sie nicht lange genug katholisch waren. Das mag stimmen oder nicht: Fest steht, dass die Menschen im Norden, besonders im Land Schleswig, erst Christen wurden, als es die Rheinländer schon seit 800 Jahren waren.

Ansgar, der Apostel des Nordens
Schon vor Ansgar, dem "Apostel des Nordens" und Erzbischof von Hamburg (geb. 801, gest. 865), hatte es Versuche gegeben, die Sachsen im Holstengau, in Dithmarschen und Stormarn zu bekehren, doch der Erfolg war gering und durchweg nicht von Dauer.
Ansgar selbst, der vom Papst mit der Mission des Nordens, das heißt Dänemarks, Schwedens, Norwegens, Schleswigs und Holsteins, beauftragt worden war, musste schwere Rückschläge hinnehmen. Bekannt ist der Wikinger-Überfall auf die Hammaburg (Hamburg), die Residenz des Erzbischofs, im Jahre 845. Ansgar entkam mit größter Mühe, der Ort, die Kirche und das Kleriker-Stift wurden geplündert und in Brand gesetzt. Der erzbischöfliche Sitz wurde daraufhin in das sicherere Bremen verlegt, doch blieb die Hamburger Domkirche St. Marien nach ihrem Wiederaufbau Sitz eines erzbischöflichen Domkapitels. Nach der Säkularisation des Erzbistums Hamburg-Bremen wurden Dom und Domfreiheit Teil des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg. Erst durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde deren Exterritorialität aufgehoben. Der Mariendom war nun endlich Teil der Stadt Hamburg, die ihn 1804 abreißen ließ.  ( nach oben )

Schleswig wird Bischofssitz
Unter Erzbischof Adaldag (937-988) wurden auf einer Kirchenversammlung, die 948 in Ingelheim stattfand, drei Bischöfe geweiht - Hored für Schleswig, Liafdag für Ripen und Reginbrand für Aarhus. Damit ist Schleswig der älteste Bischofssitz im heutigen Schleswig-Holstein. Freilich sollte es noch lange dauern, bis Horeds Nachfolger dauerhaft in Schleswig residieren und sich auf eine intakte Kirchenorganisation stützen konnten. Nachdem nämlich der dänische König Harald Blauzahn (940-985), der sich der Legende zu Folge von einem Priester namens Poppo hatte taufen lassen, einer heidnischen Reaktion, angeführt von seinem Sohn Sven Gabelbart, weichen musste, war mit den zarten Anfängen einer christlichen Kirche erst einmal Schluss. Zur gleichen Zeit erhoben sich die in Ostholstein und im Lauenburgischen siedelnden slawischen Völker und verheerten Holstein und Hamburg. Als die Slawen 1066 erneut zu einem Kriegszug aufbrachen, in dessen Verlauf Haithabu dem Erdboden gleichgemacht wurde, war der Plan des Erzbischofs Adalbert (1005-1072) endgültig gescheitert, ein nordisches Patriarchat unter ihm als Patriarchen zu errichten, das außer seiner Kirchenprovinz Hamburg-Bremen auch Dänemark, Schweden und Norwegen umfassen sollte. Mit der 1104 erfolgten Gründung eines eigenen skandinavischen Erzbistums in Lund (seit 1658 schwedisch), das direkt der römischen Kurie unterstand, war der Einfluss von Hamburg-Bremen beendet.  ( nach oben )

Vizelin, der "Apostel der Slawen"

1954 feierten die Landeskirchen von Schleswig-Holstein und Eutin die 800. Wiederkehr des Todestages des heilig gesprochenen Bischofs Vizelin. Ihm, dem "Apostel der Slawen", und seinem Nachfolger Gerold wird die Christianisierung der slawisch besiedelten Gebiete zugeschrieben. Auch ihr Vorhaben wurde von empfindlichen Rückschlägen getroffen, endete aber schließlich erfolgreich, weil es von der politischen Entwicklung begünstigt wurde. Zum einen waren sich die slawischen Fürsten selten einig, zum anderen unterstützten die holsteinischen Grafen die Mission dadurch, dass sie christliche Siedler aus Flandern, Friesland, Westfalen und Holstein im Gebiet der Slawen ansetzten. 1149 wurde Vizelin zum Bischof von Oldenburg (slaw. Starigard = Alte Burg) geweiht, Gerold verlegte den Bischofssitz 1160 nach Lübeck.  ( nach oben )

Die Reformation
Haben die Fürsten, die im 16. Jahrhundert die Reformation der Kirche in ihren Herrschaftsgebieten betrieben, dies aus frommer Zustimmung zu der neuen Lehre getan oder weil sie mit gutem Gewissen die Kirche beherrschen und die Kirchengüter beschlagnahmen konnten? Diese Frage ist oft gestellt worden und die Antwort darauf muss vermutlich lauten: Ihre Motive vermischen sich für uns Nachgeborene untrennbar miteinander.
In Schleswig-Holstein wurde die Reformation nicht durch einen einzigen, einheitlichen und verpflichtenden Akt der Obrigkeit eingeführt, vielmehr vollzogen einzelne Pfarrer in den Städten den evangelischen Gottesdienst - so Hermann Tast in Husum und Gerd Siewart in Flensburg. König Friedrich I. von Dänemark, der wie sein Vater Christian I. zugleich Herzog von Schleswig und Holstein war, duldete evangelische Prediger, wenn Städte oder Flecken es wünschten. Neben Husum und Flensburg waren dies Schleswig, Wilster, Krempe, Itzehoe und Kiel. Im Übrigen bestand das bisherige Kirchenregiment mit Bischof und Domkapitel weiter und auch die Klöster, mit Ausnahme der städtischen Konvente der Bettelorden (Franziskaner und Dominikaner), blieben fürs Erste unangetastet.
Einen zusätzlichen Impuls bekam die Reformation durch König Christian III. (1503-1558), den Sohn Friedrichs I. Er hatte als Kronprinz gemeinsam mit seinem Hofmeister Johann Rantzau 1521 am Reichstag in Worms teilgenommen und war vom mutigen Auftreten Luthers vor Kaiser und Reich beeindruckt. Nachdem er die Thronfolge angetreten und nach seinem Sieg in der so genannten Grafenfehde Einzug in Kopenhagen gehalten hatte, wurde deutlich, dass er eine evangelische Ordnung in der Kirche sowohl in Dänemark wie in Schleswig und Holstein einführen wollte. Für die Herzogtümer wurde das die "Christlyke Kercken Ordeninge / De yn den Fürstendömen Schleswig/ Holsten etc. schal geholden werdenn", an der Johannes Bugenhagen entscheidend mitgearbeitet hatte. Sie wurde am 9. März 1532 vom Landtag in Rendsburg angenommen. Im gleichen Jahr besuchte der aus Pommern stammende "Doctor Pomeranus" Bugenhagen, Freund und engster Mitarbeiter Luthers, Schleswig und führte im Dom Tilemann von Hussen als ersten evangelischen Bischof ein.  ( nach oben )

Generalsuperintendenten nehmen bischöfliche Aufgaben wahr
Nach der Teilung der Herzogtümer in einen königlichen, einen herzoglichen - den so genannten Gottorper - Anteil und ein gemeinsam regiertes Gebiet wurde das bischöfliche Amt von je einem Generalsuperintendenten für den königlichen Anteil und für den Gottoper Anteil wahrgenommen. Die Pfarreien und Schulen im gemeinsamen Anteil wurden von den Generalsuperintendenten im Wechsel visitiert. Später, nachdem die Herzogtümer durch den Verzicht des letzten Gottoper Erben, des Großfürsten Paul von Russland, 1773 wieder unter der Krone Dänemark vereinigt wurden,  war der eine der Superintendenten für das Herzogtum Schleswig, der andere für Holstein zuständig.  ( nach oben )

Die Landeskirche von 1867 bis 1945
Durch die "Allerhöchste Proklamation" König Wilhelms I. von Preußen vom 12. Januar 1867 wurden die "Einwohner der Herzogtümer Holstein und Schleswig" preußische Untertanen. Dies war das Ergebnis des deutsch-dänischen Krieges von 1864 und des preußisch-österreichischen Krieges von 1866. Schleswig-Holstein wurde eine preußische Provinz unter einem Oberpräsidenten mit Sitz in Schleswig, der der königlichen Regierung in Berlin unterstellt war. Die evangelisch-lutherische Landeskirche wurde jedoch nicht in die "Ev. Landeskirche der älteren preußischen Provinzen" (heute: "Union Evangelischer Kirchen - UEK ) eingegliedert. Zwar war der König, obwohl evangelisch-reformierten Bekenntnisses, auch für die lutherischen Schleswig-Holsteiner "Summus episcopus" (oberster Bischof), doch erhielt die Landeskirche ein eigenes, in Kiel ansässiges evangelisch-lutherisches Konsistorium. Die Kirchengemeinde- und Synodalordnung von 1897 brachte die Einführung von Synoden nach dem rheinisch-westfälischen Vorbild, deren Befugnisse bis zum Ende der Monarchie 1918 zwar begrenzt blieben, aus denen jedoch gleichwohl die heutigen "demokratischen" Synoden hervorgegangen sind.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 führte auch in der schleswig-holsteinischen Landeskirche zu dem Versuch der "Deutschen Christen" (DC), die Kirche im Sinne der NSDAP "gleichzuschalten". Auf der "braunen Synode" am 12. September 1933 in Rendsburg, auf der sie die Mehrheit hatten, zwangen sie die Bischöfe Eduard Völkel (Schleswig) und Adolf Mordhorst (Holstein) zum Rücktritt und erhoben den DC-Pastor Adalbert Paulsen zum alleinigen Landesbischof. Nach dem "Führerprinzip" regierte der Landesbischof allein mit Unterstützung des "Landeskirchenausschusses" und des Konsistoriums. Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur 1945 gab Paulsen sein Amt auf. Mit der Wahl von Wilhelm Halfmann zum Bischof für Holstein (1946) und Reinhard Wester zum Bischof für Schleswig (1947) kehrte man zu der alten Ordnung zurück.  ( nach oben )

Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK)
Ein Blick auf eine ältere kirchliche Landkarte zeigt eine Vielzahl kirchlicher Grenzen in dem Gebiet zwischen dem Hamburger Stadtteil Harburg und dem dänischen Landesteil Nordschleswig. Es fanden sich hier die große Landeskirche von Schleswig-Holstein, die Stadtkirchen von Lübeck und Hamburg, die Landeskirche Eutin und der zu Hannover gehörende Kirchenkreis Harburg. Alle fünf waren verschieden in Struktur und Organisation, aber eins im gemeinsamen evangelisch-lutherischen Bekenntnis. Da lag es nahe, den Versuch zu unternehmen, diese Kirchengebiete zu einer Kirche lutherischen Bekenntnisses zusammenzuführen, zumal derartige Überlegungen bereits im 19. Jahrhundert angestellt worden waren. Die Initiative ging von der schleswig-holsteinischen Kirche aus, deren Synode bereits 1956 einen entsprechenden Beschluss fasste. Danach dauerte es noch 20 Jahre, bis am 1. Januar 1977 die "Verfassung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche" vom 12. Juni 1976 in Kraft trat. Vorher war mit dem "Vertrag über die Bildung der Nordelbischen Evang.-Luth. Kirche" am 1. Juli 1970 die NEK entstanden.


Sie gliedert sich in drei Sprengel: Schleswig, Holstein-Lübeck und Hamburg, an deren Spitze jeweils ein Bischof bzw. eine Bischöfin steht. Es sind zur Zeit Dr. Hans Christian Knuth (Schleswig), Bärbel Wartenberg-Potter (Holstein-Lübeck) und Maria Jepsen (Hamburg). Zur Kirchenleitung gehören außerdem zehn weitere von der Synode gewählte Mitglieder. Es bestehen 27 Kirchenkreise mit rund 640 Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise und Kirchengemeinden sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Die geistliche Leitung in den Kirchenkreisen haben die Pröpste und Pröpstinnen. Die Kirchengemeinden werden von den gewählten Kirchenvorständen geleitet. Die Pastoren und Pastorinnen sind Mitglieder des Kirchenvorstandes.


Die deutschsprachige Nordschleswigsche Gemeinde mit sechs Pfarrstellen, die in Dänemark den rechtlichen Status einer "Freigemeinde" hat, ist der NEK angeschlossen. Oberste Verwaltungsbehörde der NEK ist das Nordelbische Kirchenamt in Kiel.  ( nach oben )


Peter F. Möller


+)Nordelbische Kirche
+)Nordschleswigsche Gemeinde
+)weitere Informationen zur Nordelbischen Kirche

  • Datum 20.10.2009
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  • Schlagwort Nordelbien
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