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Beratung & Seelsorge: Polizeiseelsorge

  •  An die Polizeiseelsorger/innen können sich alle Mitarbeiter/innen aus Vollzug und Verwaltung wenden, die in beruflichen oder privaten Fragen ein Gespräch zur Klärung, Orientierung oder Entlastung suchen. Diese Gespräche stehen unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und des Zeugnisverweigerungsrechts.
  • Die Polizeiseelsorger/innen geben berufsethischen Unterricht und führen Fortbildungseminare durch.
  • Sie besuchen Dienststellen, begleiten Polizeibeamte bei schwierigen Einsätzen und bieten Hilfe nach belastenden Einsätzen an.
  • Sie stehen in Notfällen zur Verfügung, z.B. bei Suizidgefahr, wenn die örtlichen Pastoren nicht erreichbar sind.
  • Sie versuchen, den Dialog zwischen der Polizei und anderen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern, insbesondere den zwischen Polizei und Kirche.
  • Sie laden zu Gottesdiensten ein.
  • Kirchenmitglieder können die Polizeiseelsorger/innen auch für Taufen, Trauungen und Beerdigungen in Anspruch nehmen.


3 Adressen wurden zu diesem Arbeitsfeld gefunden

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Ergebnisse sortiert nach: Name PLZ

Bundespolizeipräsidium Nord

Friedrich Wilhelm Seeliger
Der Evangelische Oberpfarrer beim Bundespolizeipräsidium Nord
24576 Bad Bramstedt
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Polizeiseelsorge Hamburg

Frank Rutkowsky
20095 Hamburg
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Polizeiseelsorge Schleswig-Holstein

Susanne Hansen
23701 Eutin
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