Synodenpräsident
Hans-Peter Strenge, Präsident der Synode der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, wurde 1948 auf Nordstrand geboren, fünf Wochen später in der Lukas-Kirche in Hamburg-Fuhlsbüttel getauft und ist ab dem Frühjahr 1949 im westlichsten Hamburger Vorort Rissen wenige hundert Meter von der Landesgrenze nach Wedel entfernt aufgewachsen.
1955 Grundschule in Rissen, ab 1959 für sechs Jahre das Nordsee-Gymnasium in St. Peter-Böhl auf der Halbinsel Eiderstedt besucht. Oberstufe und Abitur 1968 am Gymnsium für Jungen in Hamburg-Blankenese. Danach Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Freiburg i. Br., anschließend Referendariat im OLG-Bezirk Hamburg und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, 1975 Assessorexamen.
Im März 1976 Eintritt in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst der Freien und Hansestadt bis 1984 Arbeit in verschiedenen Fachbehörden.
Hans-Peter Strenge wurde im Oktober 1984 zum Bezirksamtsleiter des Bezirks Altona (ca. 250.000 Einwohner) gewählt. Nach Ablauf der ersten Amtszeit hat ihn die Bezirksversammlung 1990 erneut für sechs Jahre gewählt.
Ab Januar 1996 Staatsrat in der Justizbehörde und für das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten tätig. Nach dem Regierungswechsel in Hamburg 2001 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Seitdem in Projekten für Behörden und Ämter engagiert, des Weiteren in der Erwachsenenbildung sowie ehrenamtlich für soziale Stiftungen und Vereine tätig. Seit Februar 2005 Mitglied im Rundfunkrat des NDR als Vertreter der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Seit 1997 ist der Verwaltungsjurist H.-P.Strenge Mitglied der Kirchenkreissynode Altona, dort Mitarbeit in der Projektgruppe "Die Propstei Altona 1933-1945" im Rahmen der Ausstellung "Kirche-Christen-Juden" in Nordelbien. Außerdem seit 1997 Mitglied im Aufsichtsrat des Diakonischen Werks Hamburg.
Hans-Peter Strenge ist verheiratet mit der Rechtsanwältin Dr. Irene Strenge. Der Sohn arbeitet als Diplom-Politologe in Berlin, die ältere Tochter promoviert mit einem literaturwissenschaftlichen Thema in Edinburgh, die jüngere studiert wie ihre Eltern Jura - in Freiburg und Madrid.
Termine 2012
Synoden der Nordelbischen Kirche, Verfassunggebende Synoden und Synode der Nordkirche
22./23. März 2012
Letzte Tagung der Nordelbischen Synode
Christophorushaus Rendsburg
15.-18. November 2012
1. Tagung der 1. Landesynode der Nordkirche
Travemünde
Nordelbische Synode
Artikel 66
Die Synode verkörpert Einheit und Mannigfaltigkeit der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Dienste und Werke. Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung der Nordelbischen Kirche berufen.
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Artikel 67`
Die Synode kann über alle Angelegenheiten der Nordelbischen Kirche beraten und, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist, beschließen. Ihr allein steht das Recht der kirchlichen Gesetzgebung zu. Sie wählt die Bischöfinnen oder Bischöfe, die Mitglieder der Kirchenleitung, die Mitglieder der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.
