Synodenbüro
Ihre Ansprechpartnerin Geschäftsstelle Hamburg:
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Termine 2012
Synoden der Nordelbischen Kirche, Verfassunggebende Synoden und Synode der Nordkirche
22./23. März 2012
Letzte Tagung der Nordelbischen Synode
Christophorushaus Rendsburg
15.-18. November 2012
1. Tagung der 1. Landesynode der Nordkirche
Travemünde
Nordelbische Synode
Artikel 66
Die Synode verkörpert Einheit und Mannigfaltigkeit der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Dienste und Werke. Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung der Nordelbischen Kirche berufen.
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Artikel 67`
Die Synode kann über alle Angelegenheiten der Nordelbischen Kirche beraten und, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt ist, beschließen. Ihr allein steht das Recht der kirchlichen Gesetzgebung zu. Sie wählt die Bischöfinnen oder Bischöfe, die Mitglieder der Kirchenleitung, die Mitglieder der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.


