Kirchenleitung
Artikel 78
Die Kirchenleitung leitet die Nordelbische Kirche im Rahmen der Gesetze und der Beschlüsse der Synode. Sie sorgt für die Wahrung der kirchlichen Ordnung. Sie kann zu kirchlichen und allgemeinen Fragen öffentlich Stellung nehmen.
Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche im kirchlichen und öffentlichen Leben.
Sitz der Kirchenleitung ist Kiel.
