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24103 Kiel

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kurz & knapp

Kirchenleitung

Artikel 78

Die Kirchenleitung leitet die Nordelbische Kirche im Rahmen der Gesetze und der Beschlüsse der Synode. Sie sorgt für die Wahrung der kirchlichen Ordnung. Sie kann zu kirchlichen und allgemeinen Fragen öffentlich Stellung nehmen.

Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche im kirchlichen und öffentlichen Leben.

Sitz der Kirchenleitung ist Kiel.

aus der Verfassung der Nordelbischen Kirche