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Bischofskollegium

G. Ulrich, K. Fehrs, G. Magaard
G. Ulrich, K. Fehrs, G. Magaard

Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist in die zwei Sprengel Hamburg und Lübeck sowie Schleswig und Holstein unterteilt, denen jeweils eine Bischöfin oder ein Bischof vorstehen. Bischöfinnen und Bischöfe sind Pastorinnen oder Pastoren, die in ihrem Sprengel die geistliche Leitung inne haben. Sie üben die Aufsicht über die Pröpste ihres Sprengels aus und sind Ansprechpartner in besonderen Situationen in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden. Zugleich sind sie Kraft ihres Amtes Mitglieder der Kirchenleitung.

Im Auftrag der Kirchenleitung vertritt das Bischofskollegium die Nordelbische Kirche in der Öffentlichkeit.

Seit dem 1. Oktober 2009 ist von der Nordelbischen Synode im Sprengel Schleswig und Holstein ein Bischofsbevollmächtigter eingesetzt worden. Ihm sind bis voraussichtlich Frühjahr 2013 weitgehend alle Aufgaben und Vollmachten des Bischofs im Sprengel Schleswig und Holstein übertragen worden. Im Frühjahr 2013 soll, falls sich die drei evangelischen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern zu einer gemeinsamen „Nordkirche“ zusammenschließen werden, ein neue/r Landesbischof/Landesbischöfin für die Nordkirche gewählt werden..