Wissen Sie, wer die Jahreslosung bestimmt und woher sie kommt?
Am Anfang war...
... ein Landpfarrer aus Kurhessen. Dieser wollte Mitte des 19. Jahrhunderts seine Konfirmanden zur täglichen Bibellese motivieren. Dazu teilte er die Bibel in kurze Abschnitte ein und ordnete jedem Tag des Kalenders einen Abschnitt zu. Als der erste Kalender bereits voll war, hatte er allerdings noch Bibelstellen übrig. So füllte er gleich mehrere Kalender - bis er alle Bibelabschnitte einem Tag zugeordnet hatte. Im Jahr 1852 war der erste Bibelleseplan für die tägliche Bibellese fertig.
Im Jahre 1898 gab der damalige Reichsverband Evangelischer Jungmännerbünde den Plan das erste Mal heraus. 1929 schlossen sich evangelische Jugendverbände, die Frauenhilfe und Ausbildungsstätten der Diakonen- und Diakonissenhäuser zu dem sogenannten Textplanausschuss zusammen.
...1934 schlug dann die Geburtsstunde der Jahreslosung. Sie wurde von den Mitgliedern des Textplanausschusses in allen ihren Zeitschriften veröffentlicht und entstammte dem ersten Kapitel des 1. Petrusbriefs. Dort steht in Vers 25: "Des Herrn Wort aber bleibet in Ewigkeit."
Die Monatssprüche erschienen ebenfalls zum ersten Mal 1934. Sie gehen auf eine Idee Oskar Schnetters zurück, der zu dieser Zeit Jugendwart in Kassel war. Jeden Monat sollte ein Bibelwort auf Plakaten verbreitet werden. Weil die Monatssprüche auf gelbes Papier gedruckt wurden, nannte man sie damals die gelben Monatssprüche“. Innerhalb kürzester Zeit erreichten diese in der Zeit des Kirchenkampfes des Dritten Reichs eine Auflage von sage und schreibe 500.000 Exemplaren. Dies stieß auf deutliches Missfallen der NSDAP, die daraufhin den Braunen Spruch“ herausgab. Mit dem Gesetz zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen Partei und Staat“ wurden die Plakate mit dem Monatsspruch schließlich verboten.
Nach Ende des zweiten Weltkrieges kamen neue Träger zu dem sich neu formierenden Texplanausschuss dazu. Seither sind dort auch Beauftragte der Vereinigung Evangelischer Freikirchen, der Volksmissionarischen Ämter, des Verbands Evangelischer Bibelgesellschaften und des Deutschen EC-Verbands vertreten.
Im Jahre 1969 traten dem Textplanausschuss auch das Katholische Bibelwerk Stuttgart und die Bibelpastorale Arbeitsstelle der Berliner Ordinarienkonferenz der damaligen DDR bei. Ein Jahr später wurde der Texplanausschuss in "Ökumenische Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen", kurz ÖAB, umbenannt.
Bis zur Deutschen Wiedervereinigung arbeitete die ÖAB in Ost und West unter getrennter Leitung. Bibellesepläne, Jahreslosung und Monatssprüche wurden aber bei der alljährlichen Mitgliederversammlung in Ostberlin gemeinsam beschlossen. Ein Jahr nach der Wiedervereinigung stand die ÖAB wieder unter gemeinsamer Leitung.
Die Festlegung der Jahreslosung und Monatssprüche
Sowohl die Jahreslosung als auch die Monatssprüche müssen im Bibelleseplan des Jahres bzw. Monats vorkommen, in dem sie gelten sollen. Jedes Mitglied der ÖAB reicht für die Jahreslosung und die Monatssprüche je zwei Vorschläge ein. Diese dürfen mindestens 10 Jahre lang weder als Monatsspruch oder als Jahreslosung verwendet worden sein und nicht den Wochensprüchen entstammen.
Bei der Mitgliederversammlung der ÖAB werden diese Vorschläge in vier Gruppen diskutiert. Jede Gruppe bringt am Ende je zwei Vorschläge für die Jahreslosung und die Monatssprüche ins Plenum ein.
Nach gründlicher Diskussion der Vorschläge für die Jahreslosung werden zwei davon zur Wahl gestellt. Der Spruch, der mit absoluter Mehrheit gewählt wird, wird drei Jahre später die Jahreslosung.
Bei den Monatssprüchen verläuft die Auswahl etwas anders. Hier kommen diejenigen Vorschläge zur Abstimmung, die von zwei Gruppen für denselben Monat eingebracht wurden. Auch hier entscheidet die absolute Mehrheit über die Monatssprüche, die drei Jahre später gelten werden.
Die Bibellesepläne sind so aufgebaut, dass Sie die Leser in jeweils vier Jahren durch das Neue und in acht Jahren durch das Alte Testament führen.
Quelle: Micheel, Rosemarie, Jahreslosung, Monatssprüche, Bibellesepläne, in: Heft 31/98, hrsg. Gemeinsame Arbeitsstelle für Gottesdienstliche Fragen, 1998.
Ökumenische Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen
Die Jahreslosung ist ein Vers aus der Bibel, der von der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen (ÖAB) bestimmt wird. Die Jahreslosung gilt für Christen als Leitvers für das Jahr und wird in Kirchen, in denen nicht liturgische Regelungen dem entgegen stehen, häufig auch als Predigttext für den ersten Sonntag im Jahr ausgewählt.
Die Jahreslosungen werden seit 1934 veröffentlicht. Die erste Jahreslosung war schon 1930 von dem schwäbischen Pfarrer Otto Riethmüller, dem damaligen Vorsitzenden des Reichsverbandes weiblicher Jugend, in Absprache mit dem Dachverband der Evangelischen Jungmännerbünde, einem Vorläufer des CVJM, gewählt worden. Sie lautete: Ich schäme mich des Evangeliums von Jesus Christus nicht“ (Röm 1,16 LUT). Seit 1969 beteiligt sich die römisch-katholische Kirche daran. Seit 1970 werden Jahreslosung, Monatssprüche und Bibellesepläne von der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen“ (ÖAB) herausgegeben. Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus 24 christlichen Dachverbänden. Neben dem Christlichen Verein junger Menschen (CVJM) gehören auch die Vereinigung Evangelischer Freikirchen“, der Jugendverband Entschieden für Christus“, die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, die Gemeinsame Arbeitsstelle für Gottesdienstliche Fragen“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie die Arbeitsgemeinschaft Missionarischer Dienste beim Diakonischen Werk der EKD zur ÖAB. Sie ist nicht auf Deutschland begrenzt, neben der Deutschen gehören auch die Schweizerische und die Österreichische Bibelgesellschaft zu den Mitgliedsverbänden.
Die Vorschläge für die Jahreslosung kommen aus den 24 Dachverbänden. Jeder Dachverband entnimmt dem aktuellen ökumenischen Bibelleseplan zwei geeignete Bibelverse, die in vier Arbeitsgruppen der Hauptversammlung der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen“ diskutiert werden. Jede dieser Arbeitsgruppen legt dem Plenum schließlich zwei Vorschläge zur endgültigen Beratung vor. Nach der Beratung wird im Plenum über zwei favorisierte Vorschläge abgestimmt. Dazu ist die absolute Mehrheit der Stimmen notwendig.
